Hallennutzung im Winter 2021/2022: Ab Inzidenz 35 bitte 3G beachten

Sehr geehrte Hallennutzer,

wie Sie sicher schon aus den Medien und den Bekanntmachungen der örtlichen Behörden und des bayerischen Tennisverbands mitbekommen haben, ist die 3G Regelung (geimpft, genesen oder getestet) zur Ausübung des Tennissports im Innenbereich anzuwenden. Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass sowohl der Nutzer als auch der Betreiber die Verantwortung zur Einhaltung tragen.

Ab einer Inzidenz von 35 besteht für Ungeimpfte eine Testpflicht (PCR Test max. 48 Stunden alt, POC Antigen Schnelltest max. 24 Stunden alt). Dieser Nachweis, über einen negativen Coronatest, ist uns vorzuzeigen.

Vollständig Geimpfte und Genesene haben diesen Nachweis (geimpft oder genesen) ebenso zu erbringen und bei Nutzung der Halle vorzuweisen.

Für alle Abonnenten gilt zusätzlich, den Nachweis der Anwesenheit per Luca-App oder Zettel zu erbringen.

Die Abteilungsleitung wird die Einhaltung der 3G-Regelung kontrollieren.

Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag. Ebenso Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Abteilungsleitung