Umkleiden und Duschen ab sofort wieder freigegeben

Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab 1. Juni auch Umkleidekabinen und Duschen im Rahmen der erlaubten Sportausübung geöffnet und genutzt werden dürfen.

Entsprechend dem Aushang an den Eingängen bedeutet dies aufgrund der Raumgrößen der Umkleiden und Duschen und in Anbetracht der gültigen Hygienevorschriften für den Tennisclub Geisenfeld:

Für die Herrenumkleide:

In der Umkleide gilt der Mindestabstand von 1,50m – nur 4 Personen sind dort erlaubt.

In der Umkleide gilt Maskenpflicht.

Für die Duschen gilt: nur 1 Person ist erlaubt.

 

Für die Damenumkleide:

In der Umkleide gilt der Mindestabstand von 1,50m – nur 3 Personen sind dort erlaubt.

In der Umkleide gilt Maskenpflicht.

Für die Dusche gilt: nur 1 Person ist erlaubt.

 

Die Abteilungsleitung