Update: Hinweise der Abteilungsleitung des TC Geisenfeld zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen (Stand 21.6.2020)

Aus der am 19.6.20 verabschiedeten 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Freistaat Bayern und den allgemeinen Hygieneanforderungen lassen sich Hygiene- und Verhaltensregeln für Tennisanlagen ableiten. Die Verordnung gilt vom 22. Juni bis 5. Juli. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen auf der Anlage von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist.

Alle Mitglieder werden von uns bezgl. der Umsetzung der Vorgaben mittels Aushang »Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?« informiert.

Neues und Änderungen:

In der oben genannten 6. Ausgabe der Verordnung sind jetzt einige vorher existierenden Einschränkungen aufgehoben worden. So dürfen ab dem 21.6.2020 unter Einhaltung von Mindestabständen, Handhygiene und ggf. Benutzung von Mund-Nase-Bedeckung, wo dies vorgeschrieben wird, die Umkleiden und Duschen wieder benutzt werden. Ebenfalls erlaubt sind wieder Fahrgemeinschaften.

Im § 9 Satz 2.8 ist in der Verordnung festgehalten, dass Zuschauer bei Tennisspielen nicht erlaubt sind.
Selbstverständlich können – gerade bei Jugendteams – Betreuer an den Spieltagen die Tennisanlage betreten. Als Richtwert empfiehlt der BTV ein bis zwei Personen pro Wettkampfteam.

Die Abteilungsleitung des Tennisclub Geisenfeld muss sich an diese Verordnungen und Vorgaben halten und bittet alle, das ebenso zu tun, um auf diesen Weg ein Wiederaufflammen des Corona Virus zu vermeiden.
Die Abteilungsleitung trägt für die Umsetzung und Kontrolle die alleinige Verantwortung und kann selbst bei Verstößen von Dritten sehr wohl empfindlich belangt werden. Deshalb und unter der Prämisse, dass die momentane Regelung erst mal vom 22.Juni bis 5. Juli gilt, ist es nicht zu viel verlangt, dass sich alle an geltende Verordnungen halten.

Das Corona Virus ist noch lange nicht besiegt und erfordert von allen Verständnis und eine gewisse Disziplin bei aktuellen Vorgaben und Verboten, um die Gesundheit aller soweit wie möglich zu schützen.

In Zukunft wird die Abteilungsleitung von seinem Hausrecht gegen Personen, die sich weigern die geltenden Regeln einzuhalten Gebrauch machen. Die Abteilungsleitung behält sich vor, bei Zuwiderhandlung während des Mannschaftswettkampfes, die einzelnen Mannschaften aus dem Spielbetrieb zu nehmen.

Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden.

Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Infektionen kommt und die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können.