Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19 Pandemie

Aus der am 5. Mai 2020 verabschiedeten Verordnung für den Freistaat Bayern und den allgemeinen Hygieneanforderungen lassen sich Hygiene- und Verhaltensregeln für Tennisanlagen ableiten. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen auf der Anlage von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist.

Alle Mitglieder werden von uns bezgl. der Umsetzung der Vorgaben mittels dem Aushang »Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?«  informiert. Das gilt auch für zukünftige Aktualisierungen der Hygiene- und Verhaltensregeln. Sie erhalten die Information auch über unsere Webseite.

Wir alle haben dafür zu sorgen, dass nicht mehr als 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen.  Das Training muss kontaktlos erfolgen, das heißt, es darf keine Demonstration am Schüler stattfinden, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Es liegt in der Einschätzung des Trainers entsprechende Trainingsformen zu wählen, um dies zu ermöglichen.

Umkleiden und Duschen sind geschlossen zu halten – Toiletten dürfen und sollen geöffnet werden.

Auf den Toiletten sind die Abstandsregeln einzuhalten. Bitte waschen Sie wie üblich ihre Hände gründlich und ausdauernd.

Die Tennisterrasse darf in der Woche vom 11. bis 17. Mai nicht zum Aufenthalt genutzt werden. Erst ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Freibereichen wieder öffnen.

Bitte beachten Sie unbedingt diese Regeln. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. 

Beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen und im Bedarfsfall aufzusetzen. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wieder -zunahme der Infektionen kommt und die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und weitere Lockerungen folgen können. 

Mit freundlichen Grüßen
Die Abteilungsleitung