Hallennutzung ab 17.02.2022 (3G-Regelung)

Sehr geehrte Hallennutzer,

das bayerische Kabinett hat am 15.02.2022 beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Inkrafttreten zum Donnerstag 17.02.2022 anzupassen.
Damit ist es ab 17.02.2022 wieder möglich, unter Einhaltung der 3G Regelung (vollständig geimpft, genesen oder getestet), die Tennishalle zu nutzen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden oder noch nicht eingeschult sind, sind Genesenen oder Geimpften gleichgestellt.

Wir haben uns dazu entschieden, die Einzelstundenbuchungen ab 17.02.2022 wieder freizugeben, sofern alle Spielerinnen und Spieler die Bedingungen (3G) dafür erfüllen.

Sollten Sie sich aufgrund Ihres Impfstatus testen müssen, würden wir Sie bitten, sich bei einer Apotheke oder einem Schnelltestzentrum testen zu lassen und uns das Ergebnis VOR Spielantritt an nachweis@tc-geisenfeld.de zu senden.

Selbsttests zu Hause oder vor Ort werden nicht akzeptiert.

Für Abonnenten, die bisher schon spielberechtigt waren, entfällt der Nachweis, uns die Spieler zu nennen, die am jeweiligen Spieltag spielen.

Die Einhaltung der geltenden Regelungen werden weiterhin kontrolliert.
Vielen Dank für ihr Verständnis und viel Spaß.

Mit freundlichen Grüßen
Die Abteilungsleitung