Krankenhausampel rot – Ab 09.11.2021 gilt 2G

Da die Krankenhausampel in Bayern seit 08.11.2021 auf rot steht, gilt für die Ausübung des Tennissports in Tennishallen inklusive der laufenden Winterrunde ab 09.11.2021 die 2G Regel. Das bedeutet:

Zugang für Geimpfte und Genesene. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus.

Weitere aktuelle Infos findet ihr unter https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html