Liebe Mitglieder, liebe Tennisspieler,
aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, die auch wieder den Sport- und Spielbetrieb im Tennisclub Geisenfeld betreffen.
Der BTV hat jetzt näher informiert, was die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport bis 30. November 2020 konkret bedeuten:
Die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10).
Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen.
Im Spiel- und Trainingsbetrieb gilt:
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
Der Tennisclub Geisenfeld hat dies in einem Umfang umgesetzt, der auf dem Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger basiert.
Ab nächsten Montag gilt:
- Es sind nur Einzelspiele in der Tennishalle erlaubt. Doppelspiele dürfen nicht stattfinden. Alle Abonnements werden für den Zeitraum der Einschränkungen storniert, alle Stunden müssen einzeln gebucht werden.
- Einzel- und Gruppentraining ist nicht erlaubt.
- Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen von den oben aufgeführten Festlegungen zu!
- Sollten die jetzt vorgegebenen Regeln und vorübergehenden Einschränkungen des TCG nicht befolgt werden, behält es sich die Abteilungsleitung vor, die Halle auch im Nachhinein komplett zu sperren.
Die Abteilungsleitung des Tennisclub Geisenfeld