Umkleiden und Duschen ab 24.06.2020 wieder geöffnet

Die Umkleiden und Duschen im Tennisheim des Tennisclubs Geisenfeld  sind ab Mittwoch, den 24.6.2020 wieder zur Benutzung freigegeben.

Bitte halten sie sich an die Vorgaben zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m in der Umkleidekabine. Die möglichen Sitzplätze sind gekennzeichnet. Bei den Männern dürfen gleichzeitig nur 4 Personen in die Umkleide, bei den Frauen lässt sich die Mindestabstandsregel nur verwirklichen, indem max. 3 Personen sich gleichzeitig darin aufhalten.

Bitte unbedingt beachten: In der Dusche ist die Personenzahl auf 1 Person begrenzt.

Bitte helfen Sie alle mit, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Die Abteilungsleitung

Update: Hinweise der Abteilungsleitung des TC Geisenfeld zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen (Stand 21.6.2020)

Aus der am 19.6.20 verabschiedeten 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Freistaat Bayern und den allgemeinen Hygieneanforderungen lassen sich Hygiene- und Verhaltensregeln für Tennisanlagen ableiten. Die Verordnung gilt vom 22. Juni bis 5. Juli. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen auf der Anlage von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Update: Hinweise der Abteilungsleitung des TC Geisenfeld zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen (Stand 21.6.2020) weiterlesen

Anordnung bezgl. Erfassung von Infektionsketten (05.06.2020)

Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist eine Dokumentation aller anwesenden Personen auf der Tennisanlage zu gewährleisten.

Der Verein setzt dies in folgender Weise um und dokumentiert damit seine Sorgfaltspflicht:

In dem Kasten „Erfassung“ finden sie einzelne Blätter zum Ausfüllen für alle Personen, die die Anlage betreten zum Zweck der Ausübung des Tennissport (Training wird separat erfasst), die dazugehörigen Begleitpersonen, Zuschauer sowie Personen, die notwendige Arbeiten in und um die Tennisanlage zu erfüllen haben.
Daten von Personen, die ausschließlich die Gaststätte besuchen, werden dort festgehalten und dokumentiert.

Zusätzlich können Sie das Erfassungsformular HIER herunterladen und ausdrucken.

Zu dokumentieren sind:
Name, Vorname, Aufenthaltszeitraum, Telefonnummer oder E-Mailadresse.

Ihren ausgefüllten Zettel werfen sie bitte in den Briefkasten. Diese Vorgehensweise entspricht den geltenden Datenschutzvorschriften. Die Zettel werden chronologisch vom Tennisclub Geisenfeld in Ordnern archiviert und nach 4 Wochen gelöscht bzw. vernichtet.

Hinweis:
Beim offiziellen BTV-Wettspielbetrieb und bei offiziellen Turnieren ist die Dokumentation der Teilnehmer am Wettspielbetrieb durch die BTV-Systeme gewährleistet.

Danke, die Abteilungsleitung, 05.06.2020

Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19 Pandemie

Aus der am 5. Mai 2020 verabschiedeten Verordnung für den Freistaat Bayern und den allgemeinen Hygieneanforderungen lassen sich Hygiene- und Verhaltensregeln für Tennisanlagen ableiten. Wichtigstes Grundprinzip ist dabei, dass immer ein Abstand unter allen Personen auf der Anlage von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist.

Alle Mitglieder werden von uns bezgl. der Umsetzung der Vorgaben mittels dem Aushang »Was müssen Spieler und Erziehungsberechtigte beachten?«  informiert. Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19 Pandemie weiterlesen

Öffnung der Tennisplätze mit Einschränkungen

Sehr geehrte Tennisclub-Mitglieder,

mit dem Ende der Ausgangsbeschränkungen zum 05.05.2020 ist es uns nun verstärkt möglich an der Bespielbarkeit der Tennisplätze zu arbeiten. Wir verweisen darauf, dass aktuell immer noch Kontaktbeschränkung besteht und nicht eine Vielzahl von Personen an den Plätzen arbeiten kann. Der Bayerische Tennisverband wird in den nächsten Tagen (06.05. – 08.05.2020) ein Hygienekonzept (siehe https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html) erarbeiten und den Vereinen zur Umsetzung zur Verfügung stellen. All diese Arbeiten und Maßnahmen müssen erst noch abgearbeitet und umgesetzt werden ehe der Spielbetrieb auf der Anlage wieder stattfinden kann. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn wir es bis zum 11.05.2020 nicht schaffen allen Vorgaben zu entsprechen und sich die Bespielbarkeit der Plätze noch ein paar Tage verzögert. Sie können sich sicher sein, dass wir unser Möglichstes tun, um schnellstmöglich unter den beschlossenen Vorgaben das Spielen auf der Anlage wieder zu ermöglichen. Wir werden Sie in Kenntnis setzen, wenn Sie die Plätze wieder nutzen können.

Wir bitten um ihr Verständnis

Die Abteilungsleitung

Spielbetrieb in der Tennishalle endet ab sofort

Sehr geehrte Abonnenten, sehr geehrte Hallennutzer,

in Anbetracht der Entwicklungen rund um das Coronavirus und die damit verbundenen Einschränkungen des täglichen Lebens, die mittlerweile auch alle Freizeit- und Sporteinrichtungen betreffen, hat sich die Abteilungsleitung des Tennisclub Geisenfeld entschlossen, ab Dienstag, den 17.03.2020 den Spielbetrieb für ALLE zu untersagen.

Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, um die weitere Ausbreitung des Virus schnellstmöglich in den Griff zu bekommen.

Wir bitten Sie um Verständnis, auch wenn die letzten 2 Wochen bis zum Ende der Wintersaison davon betroffen sind.

Die Kosten für die ab 17.03.2020 ausfallenden Abostunden werden wir anteilig erstatten. Alle gebuchten Einzelstunden, die diesen Zeitraum betreffen, werden im System kostenfrei storniert.

Wir bedauern diese Entscheidungen außerordentlich, sehen es aber als unsere Pflicht, im Sinne ihrer Gesundheit zu handeln; diese hat für uns nämlich oberste Priorität.

Wir hoffen sehr, dass sich die Lage bald entspannt und wir wieder zur Normalität zurückkehren können.

Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf.

Die Abteilungsleitung