Sehr geehrte Hallennutzer,
wie Sie sicher schon aus den Medien und den Bekanntmachungen der örtlichen Behörden und des bayerischen Tennisverbands mitbekommen haben, ist die 3G Regelung (geimpft, genesen oder getestet) zur Ausübung des Tennissports im Innenbereich anzuwenden. Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass sowohl der Nutzer als auch der Betreiber die Verantwortung zur Einhaltung tragen. Hallennutzung im Winter 2021/2022: Ab Inzidenz 35 bitte 3G beachten weiterlesen

